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Verbraucher Unternehmer Abgrenzung 


BGH, Urteil vom 30. September 2009, Az: VIII ZR 7/09


Der Volksmund sagt zwar spöttisch, wer selbständig ist, arbeit selbst und das ständig, doch im Hinblick auf die einem Verbraucher zustehenden Widerrufsmöglichkeiten im Fernabsatzverkehr schob der BGH dieser Ansicht einen Riegel vor.

 

Hintergrund war der erfolgte Widerruf und das Rückzahlungsbegehren einer Rechtsanwältin, die für sich privat etwas im Internet bestellte, die Ware gemäß Lieferadresse jedoch in die Kanzlei schicken ließ. Mangels Belehrung widerrief sie Ihre Willenserklärung in der Folge und verlangte den gezahlten Kaufpreis heraus.

 

Wie der BGH nunmehr klarstellte, ist eine natürliche Person nur dann nicht als Verbraucher iSd § 13 BGB anzusehen, wenn im konkreten Fall ihr rechtsgeschäftliches Handeln eindeutig und zweifelsfrei ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden kann. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn das in Rede stehende Rechtsgeschäft objektiv in Ausübung der gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit der natürlichen Person abgeschlossen wird (§ 14 BGB). Grundsätzlich ist deshalb immer gesondert anhand objektiver Kriterien zu beurteilen, ob im konkreten Rechtsgeschäft die natürliche Person als Verbraucher (§ 13 BGB) oder in ihrer freiberuflichen Tätigkeit als Unternehmer (§ 14 BGB) am Rechtsverkehr teilnimmt.

 

Darüber hinaus ist rechtsgeschäftliches Handeln nur dann der unternehmerischen Tätigkeit der natürlichen Person zuzuordnen, wenn sie dies ihrem Vertragspartner durch ihr Verhalten unter den konkreten Umständen des Einzelfalls zweifelsfrei zu erkennen gegeben hat, weshalb die Janusköpfigkeit erhalten, im Einzelfall aber die konkrete "Blickrichtung" tatrichterlich festzustellen sein wird.

 

Quelle: Pressemitteilung Nr. 200/2009  des Pressestelle des Bundesgerichtshofs

 

Zusammen gefasst und kommentiert von

Boris Mattes

Rechtsanwalt & Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

 

in der Kanzlei Dr. Rommelspacher, Glaser, Dr. Prüß & Partner

Eywiesenstraße 6, 88212 Ravensburg

Telefon: 0751 36331-0
Telefax: 0751 36331-33
Rechtsanwalt in Ravensburg

 


Hinweis: Zusammenfassungen von Urteilen, gesetzlichen Regelungen etc. stellen die eigene Meinung und Auslegung des jeweiligen Autors dar. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen. Allgemeine Informationen auf den Seiten von Anwalt-Mietrecht.de ersetzen keinesfalls die Beratung durch einen Rechtsanwalt.
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