Der vertragsgemäße Gebrauch im Mietrecht
Doch wer jetzt ein Plädoyer für die Raucher und das Rauchen in den eigenen vier Wänden – und sind sie auch nur gemietet – erwartet, wird enttäuscht. Mir geht es um das Grundsätzliche, denn diese Entscheidung des BGH zeigt meines Erachtens ganz klar auf, wohin die Reise im Mietrecht bei der Frage des vertragsgemäßen Gebrauchs geht:
Egal ob der Mieter stark raucht, Tiere hält oder ganz ausgefallene Farben an den Wänden mag, in der Regel stellt sich spätestens beim Auszug die Frage nach Schadensersatzansprüchen des Vermieters. Den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache hat der Mieter nach § 538 BGB nicht zu vertreten, doch die (schmale) Grenze zum nicht vertragsgemäßen Gebrauch war bislang unklar.
Mit seiner aktuellen Entscheidung hat der BGH nun etwas Licht in diesen „Abgrenzungs-Dschungel“ gebracht: jedenfalls die Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, welche durch die „regulären Schönheitsreparaturen“ wieder beseitigt worden wären, stellen lediglich vertragsgemäßen Gebrauch dar. Zu diesen Schönheitsreparaturen zählen nach § 28 Abs.4 S.2 der II. Berechnungsverordnung (kurz 2. BV) das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, Heizkörper einschließlich Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen.
Diese Schönheitsreparaturen kann der Vermieter entgegen der grundsätzlichen Regelung des § 535 BGB auch durch einen Formularvertrag auf den Mieter umlegen, nur wirksam muss diese Klausel sein, also insbesondere transparent und nicht überraschend. Legt der Vermieter diese nicht auf den Mieter um oder ist seine Klausel unwirksam, schaut er in die Röhre.
Besonders spannend ist deshalb auch als Rechtsanwalt im Mietrecht nun für den besorgten Vermieter solch eine wirksame Klausel zu erstellen, die klar und deutlich sprachlich gefasst ist, leicht verständlich den Rahmen der Schönheitsreparaturen aufzeigt, eine gewissen Rhythmus zur Durchführung aufzeigt und gleichzeitig keine starre Frist setzt, sondern den tatsächlich Zustand der Wohnung berücksichtigt. Gesucht wird also die „eierlegende Wollmichsau“ der Schönheitsreparaturen als AGB-Klausel.
- Achtung Sarkasmus –
Oder wie sagte es ein liebgewonnener Vermieter und Mandant kürzlich zu mir:
.........Ich liebe diese gradlinigen Menschen!
Zusammen gefasst und kommentiert von
Boris Mattes
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
in der Kanzlei Dr. Rommelspacher, Glaser, Dr. Prüß & Partner
Eywiesenstraße 6, 88212 Ravensburg
Telefon: 0751 36331-0
Telefax: 0751 36331-33
Rechtsanwalt in Ravensburg
| Nur die wirksame Nebenkostenabrechnung verpflichtet den Mieter zur Nachzahlung | Wieder einmal hatte sich der Bundesgerichts (BGH) mit einer Nebenkostenabrechnung auseinander zu setzen. Dabei stellten die Karlsruher Richter klar, dass nicht jede Abrechnung die Einwendungsfrist des... ›› mehr |
| untauglicher WEG Verwalter | Wenn es bei der Verwaltung klemmt... Der Bundesgerichtshof hat entschieden (Urteil vom 10. Juni 2011, Az.: V ZR 146/10), dass grundsätzlich jeder Wohnungseigentümer einen untauglichen Verwalter... ›› mehr |
| Wohnungseigentumsrecht: Gegenstandswert bei Beschlussanfechtung bzgl. Hausmeistervertrag | Wie der Bundesgerichtshof entschieden hat (V ZB 255/10) bemisst sich die Beschwer gem. § 2 ZPO auch im Beschlussanfechtungsverfahren nach den §§ 3 bis 9 ZPO. Deshalb ist bei der Beschlussanfechtung... ›› mehr |
| Fristen bei Nebenkostenabrechnungen | Nebenkostenabrechnung für Wohnraum – auf welche Fristen Mieter und Vermieter unbedingt achten müssen! Bei Streitigkeiten hilft ein Rechtsanwalt für Mietrecht.Der Vermieter ist zur... ›› mehr |
| kein Widerruf nach Fernabsatzrecht bei Heizöl Bestellungen | Das viele Verbraucher ihr Heizöl bestellen ist ganz normaler Alltag. Je nachdem wie viele Tage zwischen der Bestellung und der tatsächlichen Anlieferung liegen, kann zwischen dem Preis am Tag der... ›› mehr |
| Der vertragsgemäße Gebrauch im Mietrecht | Es ist schon spannend, manche Urteile des Bundesgerichtshofs als „Mietrechtler“ zu lesen und dann die weitere Entwicklung zu verfolgen. So geht es mir auch mit der aktuellen Entscheidung... ›› mehr |
| Grillen im Mietrecht | Sobald die Temperaturen wieder höher werden, holen viele Familien ihren Grill wieder hervor und im Garten und auf Balkonen beginnt die Grillsaison. doch nicht selten gibt es nach dem Anfeuern schon... ›› mehr |
| Anscheinsbeweis beim OK-Vermerk auf dem Fax-Protokol (Sendebericht) | Verschiedene Gerichte haben sich in der letzten Zeit mit dem sogenannten „OK-Vermerk“ bei der Übertragung eines Telefaxes auf dem Übertragungsprotokoll beschäftigt und was sollen wir... ›› mehr |
| Endrenovierungsklausel bleibt trotz unwirksamer Schönheitsreparaturenklausel wirksam | Eine spitzzüngige und nicht ganz erstgemeinte Urteilsbesprechung von Rechtsanwalt Boris Mattes . Mit seiner aktuellen Entscheidung (Urteil vom 14. Januar 2009, Az: VIII ZR 71/08) sorgt der BGH... ›› mehr |
| Nebenkostenabrechnung "auf den letzten Drücker": der rechtzeitige Postversand wahrt nicht die Abrechnungsfrist des § 556 Abs.3 S.2 BGB | von Anwalt Boris Mattes, Ravensburg BGH, Urteil vom 21.01.2009, Az: VIII ZR 107/08Leitsätze der Redaktion: 1.) Zur Wahrung der Frist des § 556 Abs.3 S.2 BGB muss die Abrechnung dem Mieter... ›› mehr |






