Bankrecht / Bankenrecht
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- Auch ein Anleger mit grundlegenden Kenntnissen, der eine "chancenorientierte" Anlagestrategie verfolgt, darf im Rahmen einer Anlageberatung erwarten, dass er über die Risiken einer ihm bislang nicht bekannten Anlageform zutreffend unterrichtet wird.
- Ein Schadensersatzanspruch aus Verschulden bei Vertragsschluss wegen unterbliebener Widerrufsbelehrung gemäß § 2 HWiG kommt auch dann in Betracht, wenn die Haustürsituation nicht bei Vertragsabschluss, sondern nur bei dessen Anbahnung vorgelegen hat.
- Besteht ein Beratungsvertrag zwischen Kunde und Bank, so ist die Bank verpflichtet, Ihre Empfehlungen im Hinblick einer Kapitalanlage mit dem banküblichem kritischen Sachverstand zu überprüfen. Eine bloße Plausibilitätsprüfung genügt nicht.
- Eine Verpflichtung der Bank, jede negative Berichterstattung über die empfohlene Anlage in Brancheninformationsdiensten zu kennen, besteht nicht. Hat die Bank jedoch Kenntnis, so muss sie dies bei der Prüfung der Anlage berücksichtigen. Ob der Kunde hiervon in Kenntnis zu setzen ist, ist eine Frage des Einzelfalls unter Abwägung der konkreten Umstände, insbesondere ob es sich hierbei um eine einzelne Randmeinung handelt.
Zusammen gefasst und kommentiert von
Boris Mattes
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
in der Kanzlei Dr. Rommelspacher, Glaser, Dr. Prüß & Partner
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