Bauträgerrecht
Ein den entsprechenden DIN Vorschriften entsprechender Trittschallschutz kann in einer neu zu errichtenden Eigentumswohnanlage, welche als „exklusive Eigentumswohnungen“ und „Maßstab für Traumwohnungen“ beworben wird, erwartet werden (OLG Stuttgart, Urteil vom 21.5.2007, Az: 5 U 201/06).






