Internetrecht
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Aktuelles Internetrecht, Domainrecht, Abmahnung
Abofallen im Internet:
Rechtsschutzversicherung muss Deckungsschutz für negative Feststellungsklage gewähren
Amtsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 26.03.2010 (Entscheidung im Volltext via Kanzlei Richter Berlin)
Seit dem 4. August 2009 ist das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen in Kraft. Mit diesem Gesetz sind auch einige Änderungen zum Beispiel bei der im Fernabsatzrecht notwendigen Widerrufsbelehrung verbunden, siehe die Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht (BGB-Info). Aktuelle Hinweise gibt es z.B. bei:
http://blog.boesel-kollegen.de/archives/216
http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=1999
Von wem (und sei es nur) eine E-Mail-Adresse oder Mobilkfunknummer bekannt ist, zu dessen Lasten darf keine öffentliche Zustellung erfolgen.
OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 03.12.2008, Az.: 19 U 120/08
Die 30 Todsünden für sog. "unzulässige geschäftliche Handlungen" im Sinne des § 3 Abs.3 UWG - diese Geschäftspraktiken führen schnell zu einer wettbewerbsrechtliche Abmahnungen: http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s2949.pdf
Internet-Händler aufgepasst: Seit dem 01.01.2009 gilt eine neue Verpackungsverordnung (VerpackV). Ausführliche FAQ zu den Neuerungen der VerpackV finden sich z.B. auf den Seiten des Deutschen Industrie- und Handelstags unter http://www.ihk-ve-register.de/inhalt/fragen_antworten/1_Allgemeines/index.jsp
Kann eine Abmahnung wegen fehlenden Pflichtangaben in Geschäftsbriefen erfolgen?
Grundsätzlich gibt es heute wohl (leider) keinen Sachverhalt mehr, der nicht schon einmal Gegenstand einer Abmahnung war. Interessant ist jedoch aus dem Blickwinkel eines im wettbewerbsrecht tätigen Rechtsanwalts immer, ob solch eine Abmahnung, die häufig mit einer strafbewehrten und vor allem kostenpflichtigen Unterlassungserklärung verbunden wird, sich später auch als gerichtsfest erweißt.
Jedenfalls für das OLG Brandenburg muss dies im Bezug auf fehlende Pflichtangaben in Geschäftsbriefen verneint werden. Das Olg stellte sich jedenfalls in seinem Urteil vom 10.07.2007; Az: 6 U 12/07 auf den Standpunkt, dass fehlende Pflichtangaben bei Geschäftsbriefen nicht abmahnfähig sind, weil im konkreten Fall die Bagatellschwelle des § 3 UWG durch die an sich gegebene Wettbewerbsverletzung noch nicht überschritten sei.
Dennoch sollten aufgrund der gesetzlichen Regelungen die Pflichtangaben vollständig und ordnungsgemäß bei allen geschäftlich genutzten Kommunikationsformen erfolgen.
Bei Streitigkeiten im Internet ist es Gang und Gebe, dass mittels des „fliegenden Gerichtsstandes“ der Kläger sein Verfahren überall an deutschen Gerichten anhängig machen konnte. Doch nunmehr scheinen mehr und mehr Instanzgerichte für reichlich Gegenwind zu sorgen:
So urteilte etwa das OLG Celle (OLGR Celle 2003, 47): „Bei Internetverstößen kommt als Gerichtsstand des Begehungsortes gemäß § 32 ZPO wegen des Willkürverbotes in Bezug auf Einhaltung des gesetzlichen Richters als Tatort nur der Ort in Betracht, wo sich der Verstoß im konkreten Verhältnis der Prozessparteien tatsächlich auswirkt.“
Gegen solch eine „uferlose Ausdehnung des fliegenden Gerichtsstandes“ sprach sich nunmehr auch das LG Krefeld (Urt. v. 14.09.2007 - Az.: 1 S 32/07) aus. Im Ergebnis fordert das Landgericht zwar keinen konkreten Nachweis der Kenntnisnahme z.B. durch einen Dritten im Bezirk des angerufenen Gerichts, aber die Verletzungshandlung - also der rechtsverletzende Inhalt der Internetseite – soll sich zumindest dem Willen und der Bestimmung nach im konkreten Fall dort (auch) auswirken.
Dass, was das LG Krefeld vermeiden wollte, nämlich, dass somit in den meisten Fällen nur noch der Gerichtsstand am Wohnort (Sitz) des jeweiligen Schädigers oder am Wohnort (Sitz) des Klägers zu bejahen ist, könnte sich aber aufgrund der obigen Voraussetzungen so nun quasi „durch die Hintertür“ durchsetzen. Denn folgt man der Rechtsprechung des LG Krefeld, so ist sehr fraglich, ob in einem konkreten Fall der Nachweis der bestimmungsgemäßen Rechtsverletzung im jeweiligen Gerichtsbezirk tatsächlich erbracht werden kann. Je nach Art der Verletzungshandlung scheint dies sogar unmöglich.
Häufiger Streitpunkt sind die (Anwalts-)Kosten, welche durch eine Abmahnung entstehen. Anhand einiger Urteil zum Thema "Filesharing" kann man sich einen ersten Einblick zu diesem Thema verschaffen:
negative Feststellungsklage auf Nichtbestehen eines urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch bezüglich der Veröffentlichung von 143 Musikstücken (Streitwert: 715.000,- €).
LG Düsseldorf, 23.01.2008, 12 O 246/07
Filesharingsystem / e-Servers: 11 Urheberrechtsverletzungen, Streitwert insg. 220.000 €. Streitwert für den ersten Titel in Höhe von von 6.000,00 €, für den 2-5 Titel je 3.000,00 €, für den 6-10 Titel je 1.500,00 € und je weitere 600,00 € für die darüberhinaus gehenden Titel.
LG Hamburg, 24.04.2007, 308 O 273/07 (09.08.2007 keine Abhilfe der Streitwertbeschwerde)
10 Musiktitel Streitwert insgesamt € 25.500.- (LG Hamburg, 08.09.2006, 308 O 561/06,) laut Hanseatisches OLG Hamburg, 14.11.2006, 5 W 173/06 hingegen € 15.000,-
eine Musikaufnahme, Streitwert 6.000,- €
LG Hamburg MMR 2007, 131-132
vier Musikaufnahme Streitwert 15.000,- € , bei einer Aufnahme mit Streitwert 6.000,- €
LG Hamburg, 06.04.2006, 308 O 220/06
Streitwert 10.000,- € für eine Aufnahme, je 5.000,- € für drei weitere Aufnahmen
LG Hamburg, 25.01.2006, 308 O 58/06
Bei Streitwertfestsetzung kann auch das Ziel wirkungsvoller Abschreckung berücksichtigt werden: Streitwert bei einem Verstoß € 6.000.-, € 9.000.- für zwei Verstoßfälle
Hanseatisches OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 342-343
pro Musiktitel Streitwert 10.000 €; Pauschalierung auf 250.000 € angemessen bei 58 bzw 68 Verstößen
LG Köln MMR 2008, 126-129
4 Urheberrechtsverletzungen (insg. 1168 Audiodateien), Streitwert von 10.000 € je Verletzung somit insg. 40.000 €, ständige Rspr. des LG Köln, 06.06.2007, 28 O 384/06, ebenso LG Köln, 14.05.2007, 28 O 262/07; LG Köln, 28.02.2007, 28 O 10/07; LG Köln 22.11.2006, 28 O 150/06; LG Köln, 02.11.2006, 28 O 501/06; LG Köln, 07.09.2006, 28 O 266/06; LG Köln, 09.06.2006, 28 O 283/06
Unterlassungsanspruch wg unerlaubten Anbietens eines Computerspiels zum Upload, Streitwert in Höhe von 10.000,00 €
LG Mannheim, MMR 2007, 537-538
unberechtigte Abmahnung aufgrund falscher Benutzerkennung (insg. insgesamt 291 Dateien, davon 287 Audiodateien); Streitwert von insgesamt 60.000 Euro für die negative Feststellungsklage
LG Stuttgart, 11.07.2007, 17 O 243/07
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