Fachanwalt für Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht:
Die Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer hat am 11. Juni 2007 in ihrer Sitzung die nunmehr 19. Fachanwaltschaft beschlossen. Künftig wird es damit auch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht geben. Das Bundesministerium der Justiz hat die Beschlüsse nach Information der Bundesrechtsanwaltskammer nicht beanstandet, so dass wohl zum Januar 2008 eine Änderung der FAO in Kraft treten kann.
Für den Erwerb eines Fachanwaltstitels müssen - wie bereits bei den anderen Fachanwaltstiteln - Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte besondere praktische und theoretische Kenntnisse nachweisen. Fachanwälte müssen sich zudem jährlich auf diesen Rechtsgebieten fortbilden.
Noch sind die Beschlüsse der Satzungsversammlung noch nicht wirksam, sondern bedürfen der Zustimmung des Bundesjustizministeriums. Mit den ersten Fachanwälten im Banken- und Kapitalmarktrecht ist deshalb ab etwas Ende 2007 zu rechnen. Die ersten Fachanwaltslehrgänge werden aber bereits angeboten. So wollen etwa "Seminare im Schloss" das "Deutsches Anwaltsinstitut" und "Fachseminare von Fürstenberg" noch 2007 mit dem Lehrgang beginnen.
Geplant sind folgende Änderungen der Fachanwaltsordnung:
§ 1 Zugelassene Fachanwaltsbezeichnungen
… das Urheber- und Medienrecht, das Informationstechnologierecht sowie das Bank- und Kapitalmarktrecht verliehen werden.
§ 5 Erwerb der besonderen praktischen Erfahrungens
Bank- und Kapitalmarktrecht: 60 Fälle, davon mindestens 30 rechtsförmliche Verfahren. Die Fälle müssen sich auf die in § 14l Nr.1 bis 9 bestimmten Bereiche beziehen, dabei aus drei Bereichen mindestens jeweils 5 Fälle.
§ 14 l Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Bank- und Kapitalmarktrecht
Für das Fachgebiet Bank- und Kapitalmarktrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
1. Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunden, insbesondere
a) Allgemeine Geschäftsbedingungen,
b) Bankvertragsrecht,
c) das Konto und dessen Sonderformen,
2. Kreditvertragsrecht und Kreditsicherung einschließlich Auslandsgeschäft
3. Zahlungsverkehr, insbesondere
a) Überweisungs-, Lastschrift-, Wechsel- und Scheckverkehr,
b) EC-Karte und Electronic-/Internet-Banking,
c) Kreditkartengeschäft,
4. Wertpapierhandel, Depotgeschäft, Investmentgeschäft, Konsortial-/Emissionsgeschäft einschließlich Auslandsgeschäft,
5. Vermögensverwaltung, Vermögensverwahrung
6. Factoring/Leasing
7. Geldwäsche, Datenschutz, Bankentgelte,
8. Recht der Bankenaufsicht, Bankenrecht der europäischen Gemeinschaft und Kartellrecht,
9. steuerliche Bezüge zum Bank- und Kapitalmarktrecht,
10. Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts.
Quelle: Brak.de und eigene Recherche






