Nachweismaklervertrag
BGH, Urteil vom 13.12.2007, Az: III ZR 163/07 = NJW 2008, 66-67
1. Die nur vorübergehende Aufgabe der Absicht des Kunden eines Nachweismaklers, das angebotene Objekt zu erwerben, führt, sofern der Vertragsschluss dem Nachweis in angemessenem Abstand folgt, nur ausnahmsweise zur Unterbrechung des notwendigen Ursachenzusammenhangs zwischen der Maklerleistung und dem Erfolgseintritt (Fortführung des Senatsurteils vom 25. Februar 1999, III ZR 191/98, BGHZ 141, 40).
2. Die erforderliche Kongruenz zwischen dem geschlossenen und dem nach dem Maklervertrag beabsichtigten Hauptvertrag kann auch dann bestehen, wenn der Maklerkunde an einem Grundstück - anders als in dem Maklerangebot vorgesehen - kein Alleineigentum, sondern lediglich ein hälftiges Miteigentum verbunden mit Teil- und Wohnungseigentum erwirbt, während sein Bruder und dessen Ehefrau die anderer Hälfte kaufen.
| Nachweismakler | BGH, Urteil vom 15.5.2008, Az: III ZR 256/07Es genügt für einen Anspruch auf Maklercourtage nicht, wenn im selben Gebäude später weitere Gewerbeflächen frei und vom Kunden angemietet werden. Als... ›› mehr |
| kein Anspruch auf Maklercourtage | OLG Celle, Beschluss vom 05.06.2007, Az: 11 U 76/07 Gemäß § 652 BGB steht dem Makler nur dann ein Provisionsanspruch zu, wenn der ursprünglich ins Auge gefasste Vertrag tatsächlich zustande kommt.... ›› mehr |
| Nachweismaklervertrag | BGH, Urteil vom 13.12.2007, Az: III ZR 163/07 = NJW 2008, 66-67 1. Die nur vorübergehende Aufgabe der Absicht des Kunden eines Nachweismaklers, das angebotene Objekt zu erwerben, führt, sofern der... ›› mehr |
| § 9 Wohnungsvermittlungsgesetz | Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung (Wohnungsvermittlungsgesetz) WoVermRG § 9 (1)(2)(3) § 2 gilt für das Land Berlin und für das Saarland mit der Maßgabe, dass das Datum "20. Juni 1948"... ›› mehr |
| § 8 Wohnungsvermittlungsgesetz | Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung (Wohnungsvermittlungsgesetz) WoVermRG § 8 (1) Ordnungswidrig handelt, wer als Wohnungsvermittler vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 3... ›› mehr |
| § 7 Wohnungsvermittlungsgesetz | Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung (Wohnungsvermittlungsgesetz) WoVermRG § 7 Die Vorschriften des § 3 Abs. 1 und des § 6 gelten nur, soweit der Wohnungsvermittler die in § 1 Abs. 1... ›› mehr |
| § 6 Wohnungsvermittlungsgesetz | Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung (Wohnungsvermittlungsgesetz) WoVermRG § 6 (1) Der Wohnungsvermittler darf Wohnräume nur anbieten, wenn er dazu einen Auftrag von dem Vermieter oder... ›› mehr |
| § 5 Wohnungsvermittlungsgesetz | Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung (Wohnungsvermittlungsgesetz) WoVermRG§ 5 (1) Soweit an den Wohnungsvermittler ein ihm nach diesem Gesetz nicht zustehendes Entgelt, eine Vergütung... ›› mehr |
| § 4a Wohnungsvermittlungsgesetz | Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung (Wohnungsvermittlungsgesetz) WoVermRG § 4a (1) Eine Vereinbarung, die den Wohnungssuchenden oder für ihn einen Dritten verpflichtet, ein Entgelt dafür... ›› mehr |
| § 4 Wohnungsvermittlungsgesetz | Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung (Wohnungsvermittlungsgesetz) WoVermRG § 4 Der Wohnungsvermittler und der Auftraggeber können vereinbaren, dass bei Nichterfüllung von vertraglichen... ›› mehr |






