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BGH NJW-RR 2007, 711-713


Sorgfaltspflichten des Immobilienmaklers: Übernahme von Informationen des Verkäufers in das Maklerexposé

Informationen, die der Makler von dem Veräußerer erhalten hat, darf er grundsätzlich ungeprüft weitergeben (BGH, Urteil vom 16. September 1981 - IVa ZR 85/80 - NJW 1982, 1147). Das setzt allerdings voraus, dass der Makler die betreffenden Informationen - insbesondere, wenn er diese in einem eigenen Exposé über das Objekt herausstellt - mit der erforderlichen Sorgfalt eingeholt und sondiert hat; dazu gehört, dass der Makler keine Angaben der Verkäuferseite in sein Exposé aufnimmt, die nach den in seinem Berufsstand vorauszusetzenden Kenntnissen ersichtlich als unrichtig, nicht plausibel oder sonst als bedenklich einzustufen sind. Der Makler schuldet jedoch seinem Auftraggeber in der Regel keine weitergehenden Ermittlungen; iauf die Richtigkeit der Angaben des Verkäufers darf er im Allgemeinen vertrauen (vgl. auch OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2002, 778).
Aktuelles:

Nachweismakler 
BGH, Urteil vom 15.5.2008, Az: III ZR 256/07Es genügt für einen Anspruch auf Maklercourtage  nicht, wenn im selben Gebäude später weitere Gewerbeflächen frei und vom Kunden angemietet werden. Als... ›› mehr
 
kein Anspruch auf Maklercourtage
OLG Celle, Beschluss vom 05.06.2007, Az: 11 U 76/07   Gemäß § 652 BGB steht dem Makler nur dann ein Provisionsanspruch zu, wenn der ursprünglich ins Auge gefasste Vertrag tatsächlich zustande kommt.... ›› mehr
 
Nachweismaklervertrag
BGH, Urteil vom 13.12.2007, Az: III ZR 163/07 = NJW 2008, 66-67 1. Die nur vorübergehende Aufgabe der Absicht des Kunden eines Nachweismaklers, das angebotene Objekt zu erwerben, führt, sofern der... ›› mehr
 
§ 9 Wohnungsvermittlungsgesetz
Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung (Wohnungsvermittlungsgesetz) WoVermRG § 9 (1)(2)(3) § 2 gilt für das Land Berlin und für das Saarland mit der Maßgabe, dass das Datum "20. Juni 1948"... ›› mehr
 
§ 8 Wohnungsvermittlungsgesetz
Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung (Wohnungsvermittlungsgesetz) WoVermRG § 8   (1) Ordnungswidrig handelt, wer als Wohnungsvermittler vorsätzlich oder fahrlässig    1. entgegen § 3... ›› mehr
 
§ 7 Wohnungsvermittlungsgesetz
Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung (Wohnungsvermittlungsgesetz) WoVermRG § 7 Die Vorschriften des § 3 Abs. 1 und des § 6 gelten nur, soweit der Wohnungsvermittler die in § 1 Abs. 1... ›› mehr
 
§ 6 Wohnungsvermittlungsgesetz
Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung (Wohnungsvermittlungsgesetz) WoVermRG § 6   (1) Der Wohnungsvermittler darf Wohnräume nur anbieten, wenn er dazu einen Auftrag von dem Vermieter oder... ›› mehr
 
§ 5 Wohnungsvermittlungsgesetz
Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung (Wohnungsvermittlungsgesetz) WoVermRG§ 5   (1) Soweit an den Wohnungsvermittler ein ihm nach diesem Gesetz nicht zustehendes Entgelt, eine Vergütung... ›› mehr
 
§ 4a Wohnungsvermittlungsgesetz
Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung (Wohnungsvermittlungsgesetz) WoVermRG § 4a   (1) Eine Vereinbarung, die den Wohnungssuchenden oder für ihn einen Dritten verpflichtet, ein Entgelt dafür... ›› mehr
 
§ 4 Wohnungsvermittlungsgesetz
Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung (Wohnungsvermittlungsgesetz) WoVermRG § 4   Der Wohnungsvermittler und der Auftraggeber können vereinbaren, dass bei Nichterfüllung von vertraglichen... ›› mehr
 

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