LG Freiburg i.Br., Urteil vom 4.4.2007, Az: 8 O 297/06
1. Die Ursächlichkeit einer durch den Immobilienmakler erbrachten Nachweisleistung für das Zustandekommen des Hauptvertrags kann auch dadurch entfallen, dass der Maklerkunde ernsthaft und endgültig von der nachgewiesenen Vertragsgelegenheit Abstand nimmt.
2. Kommt der Hauptvertrag, dessen Gelegenheit der Makler nachgewiesen hat, zunächst nicht zustande, weil der Eigentümer und der am Kauf interessierte Maklerkunde unterschiedliche Preisvorstellungen haben, so bleibt die Nachweisleistung des ersten Maklers grundsätzlich auch dann mitursächlich für den Abschluss des Hauptvertrags, wenn der Hauptvertrag auf den Anstoß eines zweiten Maklers fünf Monate später mit einem marktüblichen Preisnachlass zustande kommt, sofern keine der beiden Seiten zwischenzeitlich ihre Vertragsabschlussbereitschaft ernsthaft und endgültig aufgegeben hatte.
2. Kommt der Hauptvertrag, dessen Gelegenheit der Makler nachgewiesen hat, zunächst nicht zustande, weil der Eigentümer und der am Kauf interessierte Maklerkunde unterschiedliche Preisvorstellungen haben, so bleibt die Nachweisleistung des ersten Maklers grundsätzlich auch dann mitursächlich für den Abschluss des Hauptvertrags, wenn der Hauptvertrag auf den Anstoß eines zweiten Maklers fünf Monate später mit einem marktüblichen Preisnachlass zustande kommt, sofern keine der beiden Seiten zwischenzeitlich ihre Vertragsabschlussbereitschaft ernsthaft und endgültig aufgegeben hatte.
Aktuelles:
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| § 8 Wohnungsvermittlungsgesetz | Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung (Wohnungsvermittlungsgesetz) WoVermRG § 8 (1) Ordnungswidrig handelt, wer als Wohnungsvermittler vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 3... ›› mehr |
| § 7 Wohnungsvermittlungsgesetz | Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung (Wohnungsvermittlungsgesetz) WoVermRG § 7 Die Vorschriften des § 3 Abs. 1 und des § 6 gelten nur, soweit der Wohnungsvermittler die in § 1 Abs. 1... ›› mehr |
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| § 5 Wohnungsvermittlungsgesetz | Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung (Wohnungsvermittlungsgesetz) WoVermRG§ 5 (1) Soweit an den Wohnungsvermittler ein ihm nach diesem Gesetz nicht zustehendes Entgelt, eine Vergütung... ›› mehr |
| § 4a Wohnungsvermittlungsgesetz | Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung (Wohnungsvermittlungsgesetz) WoVermRG § 4a (1) Eine Vereinbarung, die den Wohnungssuchenden oder für ihn einen Dritten verpflichtet, ein Entgelt dafür... ›› mehr |
| § 4 Wohnungsvermittlungsgesetz | Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung (Wohnungsvermittlungsgesetz) WoVermRG § 4 Der Wohnungsvermittler und der Auftraggeber können vereinbaren, dass bei Nichterfüllung von vertraglichen... ›› mehr |






