Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlungen
Liegen die Voraussetzungen für eine Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlungen gemäß § 560 Abs. 4 BGB vor, so ist dies von der inhaltlichen Richtigkeit der Betriebskostenabrechnung unabhängig.
BGH VIII ZR 145/07 = NJW 2008, 508






