isolierte Kündigung der Garage möglich?
Der Vermieter kann eine Garage nicht isoliert kündigen, wenn ein einheitliches Mietverhältnis vorliegt (OLG Düsseldorf, Urteil vom 7.12.2006, Az: I-10 U 115/06).
Ein einheitliches Mietverhältnis liegt in der Regel vor, wenn die Wohnräume und die Garage durch die selbe Mietvertragsurkunde vermietet werden.






