Mietminderung Mietmängel Mietmangel
Mängel an der Mietsache können unter gewissen Voraussetzungen den Mieter zur Mietminderung berechtigen. Mehr zu diesen Voraussetzungen finden sie auf unserer Seite: Voraussetzungen für Mietminderung
In der Rechtsprechung gibt es viele Urteile zu einzelnen Mängeln und der jeweiligen Minderungsquote. Die nachstehende Aufzählung gibt deshalb nur einen ersten Einblick in dieses Thema geben und kann keinesfalls die kompetente Beratung durch einen Rechtsanwalt ersetzen:
| STICHWORT | MINDERUNG & URTEIL |
| Allergie | 0 % - Katzenhaltung anderer Mieter begründet keine Mietminderung für Mieter mit Katzenallergie, denkbar wäre jedoch eine Mietminderung bei erheblicher Unsauberkeit im Haus oder auf dem Grundstück infolge der Katzenhaltung - AG Arolsen WuM 2007, 191 |
| Antenne | 2 % - defekte Gemeinschaftsantenne - LG Berlin Grundeigentum 2000, 345-346 |
| Asylbewerber | 0 % - keine Mietminderung wegen Störungen durch Asylbewerber im Nachbargebäude - AG Gronau NJW 1991, 2494-2495 |
| Aufheizen | 10 % - Wohnung liegt über dem Heizraum und heizt sich ständig auf; Temeratur kann nicht auf angenehmes Maß reduziert werden - LG Hamburg, Urteil v. 05.03.2009, Az. 307 S 130/08 |
| Aufzug | 10 % - Lärmbelästigung durch Aufzuggeräusche in einer neu ausgebauten Wohnung in einem Altbau, welche den Immissionsrichtwert für Aufzugsanlagen um über 10 dB (A) überschreiten - AG Wiesbaden WuM 2006, 219-220 |
| Badewanne | 3 % - defekter Badewannenabfluss - AG Schöneberg Grundeigentum 1991, 527
20 % - wegen zu geringerm Wasserdruck dauert die Füllung der Badewanne 45 Minuten - LG Berlin MM 2005, 299 |
| Balkon | 0 % - von der Dachrinne herabspritzendes Regenwasser - AG Münster WuM 2006, 192-193 |
| Baumaßnahmen | 28 % - Lärm und Schmutz aufgrund Kernsanierung eines großen Verwaltungsgebäudes an 6 Tagen die Woche mehr als 12 Stunden täglich in unmittelbarer Nachbarschaft - AG Gelsenkirchen WuM 2006, 611-612
0 % - keine Mietminderung auf Grund des Innenausbaus eines gegenüberliegenden Neubaus - AG Münster WuM 2006, 220
21,66 % - umfangreiche Sanierungsarbeiten im Nachbarhaus mit erheblichen Geräuschbeeinträchtigungen - AG Hamburg, 6.4.2005, Az: 46 C 5/04 |
| Bordell | 10 % - Bordellbetrieb nur zugänglich durch den selben Hausflur wie die Wohnungen; 30 %, wenn es zu Belästigungen der Hausbewohner durch Freier kommt - LG Berlin Grundeigentum 1995, 1133-1135
0 % - Fensterbordell begründet keine Mietminderung - AG Hamburg WuM 2002, 264-265
55 - 70 % - Swinger-Club mit Lärmbeeinträchtigungen durch Musik, Fahrzeugverkehr, lautstarke Besucher und Geschlechtsaktsgeräusche sowie Geruchsimmissionen durch Rauch- und Nikotinschadstoffe - AG Charlottenburg NZM 1999, 71-73
10 % - Bordell im Wohnhaus - AG Schöneberg MM 1996, 170-171
30 % - unmittelbare Belästigung durch Bordell im Haus - AG Charlottenburg MM 1988, Nr 12, 31 |
| Drogenszen | 0 % - Fixerwiese in 60 m Entfernung zum Wohnhaus allein begründet (noch) keinen Mangel - LG Düsseldorf NJW-RR 1995, 330-331 |
| Elektrik | 100 % - vollständiger Ausfall der Elektrik - AG Neukölln MM 1988, Nr 5, 31 |
| Fenster | 0 % - Bildung von Tauwasser unter den Fensterscheiben einer Altbauwohnung bei Minustemperaturen sind kein Mangel - AG Hannover Mietrecht kompakt 2007, 62 |
| Feuchtigkeit | 100 % - ständige Durchfeuchtung der Außenwände der Wohnung und Rattenbefall im Umfeld der Wohnung neben weiteren Mängeln - AG Potsdam WuM 1995, 534 |
| Gegensprechanlage | 1 % - defekte Gegensprechanlage - AG Schöneberg Grundeigentum 1991, 527
2 % - nicht funktionsfähige Gegensprechanlage - LG Berlin Grundeigentum 2000, 345-346 |
| Geruch | 1/3 - bestialischer Gestank im Wohnhaus durch ein Fretchen - AG Köln, WuM 1989, 234 20 % - erhebliche Geruchsbelästigungen durch Tiere - AG Münster, WuM 1995, 534 |
| Graffiti | 5 % - Graffiti auf der Außenfassade des Mietshauses - AG Charlottenburg NZM 2007, 484 |
| Grünfläche | 7,4 % - durch neu angelegte Parkplätze fällt ein gr. Grünfläche vor dem Balkon weg - AG Köpenick, 11.7.2007, Az: 6 C 71/07 |
| Hausbeleuchtung | 1 % - nicht funktionierender Hausbeleuchtung - AG Schöneberg Grundeigentum 1991, 527 |
| Klo | (siehe Toilette) |
| Küche | 50 % - Küche und Toilette unbenutzbar - LG Berlin Grundeigentum 1984, 47 |
| Lärm | 0 % - keine Mietminderung wegen nächtlicher Ruhestörungen durch auf dem Heimweg lärmende Besucher eines Restaurants oder einer Veranstaltungshalle in einer innerstädtischen Wohnanlage - AG Köpenick Grundeigentum 2006, 855
10 % - unzureichender Schallschutz - LG Berlin Grundeigentum 2005, 1489-1490
5 % - regelmäßiges Fußballspielen von Jugendlichen des Stadtviertels mit lautstarken Zurufen und Beifalls- bzw. Missfallensbekundungen - AG Frankfurt NZM 2005, 617-618
0 % - Kinderlärm im Treppenhaus berechtigt nicht zur Mietminderung - LG München NZM 2005, 339
15 % - Lärmstörungen und Geruchsbelästigungen durch einen Supermarkt - AG Gifhorn WuM 2002, 215-216
10 % - nächtliche Pumpgeräusche von der Heizung in der darüberliegenden Wohnung - LG Hamburg, Urteil v. 05.03.2009, Az. 307 S 130/08 |
| Parkett | 10 % - Beschädigung des Parkettfußbodens im Wohnzimmer über eine Ausdehnung von 2 qm infolge des Eindringens von Regenwasser durch die undichten Fenster - LG Berlin, Urteil vom 04.12.2006, Az: 67 S 223/06 |
| Ratten | 100 % - ständige Durchfeuchtung der Außenwände der Wohnung und Rattenbefall im Umfeld der Wohnung neben weiteren Mängeln - AG Potsdam WuM 1995, 534
2 % - Rattenbefall - LG Berlin Grundeigentum 2000, 345-346 |
| Sado-Maso-Szene | 0 % - Treffpunkt der Sado-Maso-Szene in der Nachbarschaft - AG Hamburg, 23.3.2006, Az: 49 C 474/05 |
| Schatten | 5 % - Verschattung durch Bäume, so dass tagsüber im Wohnzimmer das Licht eingeschalten werden muss - AG Charlottenburg Grundeigentum 2006, 1557 |
| Scheinwerferlicht | 7,4 % - durch neu angelegte Parkplätze fällt das Scheinwerferlicht der Autos auf Balkon und in die Fenster - AG Köpenick, 11.7.2007, Az: 6 C 71/07 |
| Schimmel | 25 % - intensiver Schimmelpilzbefall mit erheblichen Gesundheitsgefahren und starker Einschränkung der Wohnqualität - AG Bremen 16.5.2003, Az: 7 C 107/2002
15 % - Außenwände aller Zimmer, die Wände und die Decke im Bad durchfeuchtet und in der Küche Schimmelflecken - LG Berlin Grundeigentum 2000, 345-346
100 % - ständige Durchfeuchtung der Außenwände der Wohnung und Rattenbefall im Umfeld der Wohnung neben weiteren Mängeln - AG Potsdam WuM 1995, 534
20 % - undichte Fenster in Wohn- und Schlafzimmer und dadurch verursachte Feuchtigkeitsschäden (Schimmel) - AG Schöneberg Grundeigentum 1997, 1535
80 % - Aufenthalt in Küche, Wohn- und Schlafzimmer nahezu unmöglich, weil diese Räume ständig durchfeuchtet, modrig und von Schimmelpilz befallen sind - LG Berlin Grundeigentum 1991, 625 |
| Steckdose | 0,5 % - nicht ordnungsgemäße Steckdose - AG Schöneberg Grundeigentum 1991, 527 |
| Supermarkt | 15 % - Lärmstörungen und Geruchsbelästigungen durch einen Supermarkt - AG Gifhorn WuM 2002, 215-216 |
| Temperatur | 20 % - übermäßige Aufheizung einer hochpreisigen, qualitativ gut ausgestatteten Neubauwohnung in den Sommermonaten infolge Sonneneinstrahlung mit Temperaturen tagsüber bei 30 Grad Celsius, nachts über 25 Grad Celsius - AG Hamburg WuM 2006, 609-611
10 % - Temperatur lässt sich nicht regeln, Wohnung heizt auf durch die darunterliegende Heizungsanlage - LG Hamburg, Urteil v. 05.03.2009, Az. 307 S 130/08 |
| Toilette | 5 % - Wasserleitung muss vor jedem Benützen der Toilette und der Waschmaschine separat geöffnet werden - LG Saarbrücken NZM 1999, 757
5 % - Fäkalienrückfluß in der Toilette - AG Schöneberg Grundeigentum 1991, 527
20 % - wegen zu geringem Wasserdruck muss Toilette mit einem Eimer nachgespült - LG Berlin MM 2005, 299
50 % - Küche und Toilette unbenutzbar - LG Berlin Grundeigentum 1984, 47 |
| Treppenhaus | 10 % - abblätternde Farbe und Verschmierungen im Treppenhaus - AG Schöneberg Grundeigentum 1991, 527
3 % - undichtes Glasdach des Treppenhauses - AG Schöneberg Grundeigentum 1991, 527 |
| Ungeziefer | 25 % - erheblicher Mottenbefall - AG Bremen WuM 2002, 215
0 % - außergewöhnlich zahlreich Auftretende Mäuse im ländlichen Siedlungsraum - AG Pürm ZMR 2001, 808-809
100 % - Ungezieferbefall der den Aufenthalt in der Wohnung unerträglich macht - AG Aachen WuM 1999, 457
0 % - vereinzeltes Auftreten von "Späherameisen" - AG Köln ZMR 1999, 262
15 % - starken Befall mit Silberfischen - AG Tiergarten MM 1990, 233 |
| Verkehr | 8 % - Eröffnung einer Sackgasse für den Durchgangsverkehr - AG Köpenick WuM 2006, 145 |
| Vögel | 0 % - Vogelkot auf dem Fensterbrett ist in ländlichen Gegenden kein Mangel - AG Eisleben NZM 2006, 898 |
| Wasser | 20 % - Biofilmabriss in Form von weißen Flocken im Wasser - LG Arnsberg, 24.4.2007, Az: 5 S 136/06
10 % - unzulässig hoher Eisengehalt oder Rost im Warmwasser - LG Berlin Grundeigentum 2005, 1489-1490
5 % - Warmwasser erst nach Durchlauf von 20 Litern - AG Charlottenburg Grundeigentum 2006, 1557 |
| WC | (siehe Toilette) |
| Wohnfläche | 10 % - Abweichung um (mindestens) 10 % von der tatsächlichen Wohnfläche von der vertraglich vereinbarten (unter 10 % keine Minderung) - BGH NJW 2004, 1947 |
| Zugang | 100 % - völlige Zugangsversperrung zu einem Ladenlokal infolge Baumaßnahmen, selbst wenn nicht vom Vermieter zu vertreten - KG Berlin Grundeigentum 2008, 52-54 |
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Zusammen gefasst und kommentiert von
Boris Mattes
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Rechtsanwalt in Ravensburg






