Wohnungsübergabe Protokoll Wohnungsabnahme
Die Wohnungsübergabe ist ebenso wie die Wohnungsabnahme für beide Parteien des Mietverhältnisses von entscheidender Bedeutung. Bei der Übergabe wird ebenso wie bei der Abnahme der aktuelle, tatsächliche Zustand der Mietsache protokolliert. Vermieter und Mieter tun also gut daran, möglichst genau die einzelnen Details festzuhalten, damit späterer Streit hierüber vermieden wird.
damit nichts wichtiges vergessen wird, empfiehlt sich die Verwendung eines Musters für die Wohnungsübergabe und Wohnungsabnahme.
aus der R e c h t s p r e c h u n g:
LG Frankenthal = WuM 2006, 700-701:
- Die Pflicht des Vermieters, an der Rückgabe der Wohnung nach Vertragsbeendigung mitzuwirken, ist mit einer einstweiligen Verfügung nicht durchzusetzen. Auf die Erstellung eines gemeinsamen Übergabeprotokolls hat keine Partei Anspruch.
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