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Kündigung wg Zahlungsverzug bei Einzugsermächtigung


KG Berlin, Urteil vom 09.06.08, 8 U 217/07

 

Leitsätze der Redaktion:

 

Zahlt der Mieter über Monate hinweg die vereinbarte Miete nicht, so liegt ein Verstoß gegen § 535 Abs. 2 BGB vor, der grds. zu ordentlichen Kündigung gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB berechtigt. Allerdings kann es an der Schuldhaftigkeit dieser Pflichtverletzung fehlen, wenn der Gläubiger von einer ihm erteilten Einzugsermächtigung keinen Gebrauch macht. Dem steht es gleich, wenn der Schuldner vom Erlöschen der Einzugsermächtigung ohne Verschulden keine Kenntnis hatte.


Eine im Einvernehmen mit dem Gläubiger erteilte Einzugsermächtigung führt dazu, dass die Geldschuld, die nach §§ 269 Abs. 1, 270 Abs. 4 BGB eigentlich eine Schickschuld ist, in eine Holschuld umgewandelt wird, was zur Folge hat, dass fortan der Vermieter für den rechtzeitigen Einzug der Mieten Sorge zu tragen hat (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 30. Januar 1985, IVa ZR 91/83, in MDR 1985, 472 f.; OLG Nürnberg, Urteil vom 4. April 1995, 3 U 4115/94, in NJW-RR 1995, 1144 ff.).

Aktuelles:

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Betriebskostenpauschale 
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BGH: starrer Fristenplan für Schönheitsreparaturen auch im Gewerbe Mietrecht unwirksam 
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zur Abgrenzung von Wohnraum und Gewerberaum Mietrecht 
Ein Mietverhältnis mit einer juristischen Person richtet sich grundsätzlich nach den entsprechenden Regelungen über das Gewerberaum Mietrecht. BGH, Versäumnisurteil vom 16.07.2008, Az: VIII ZR... ›› mehr
 
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Kündigung wg Zahlungsverzug bei Einzugsermächtigung
KG Berlin, Urteil vom 09.06.08, 8 U 217/07 Leitsätze der Redaktion: Zahlt der Mieter über Monate hinweg die vereinbarte Miete nicht, so liegt ein Verstoß gegen § 535 Abs. 2 BGB vor, der grds. zu... ›› mehr
 
Heilungsklausel & Schriftform
OLG Rostock, Urteil vom 10.07.08, Az: 3 U 108/07 1. Eine mietvertragliche Heilungsklausel kann den Mieter nach Treu und Glauben nicht hindern, den Mietvertrag gegenüber dem ursprünglichen Vermieter... ›› mehr
 
Zweckbestimmung des Teileigentums als "Gewerbeeinheit" erlaubt Gaststättennutzung
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.05.2008, Az: 3 Wx 162/071. Der Betrieb einer Begegnungsstätte für Senioren durch einen gemeinnützigen Verein überschreitet nicht den mit der Zweckbestimmung... ›› mehr
 
Schriftform nur gewahrt bei lückenlosen Bezugnahme
BGH, Urteil 9.4.2008, Az: XII ZR 89/06Leitsatz der RedaktionDie Schriftform eines Mietvertrages ist nur dann gewahrt, wenn der Nachtragsvertrag lückenlos bezugnimmt auf alle Schriftstücke, welche die... ›› mehr
 

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