Besichtigungsrecht des Vermieters ohne konkreten Anlass
Besteht ein Besichtigungsrecht des Vermieters für die vermieteten Räume auch ohne konkreten Anlass?
Nein:
- LG München, Beschluss vom 21.7.2008, Az: 12 S 1118/08
- AG Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 28.2.2007, Az: 2 C 418/06, wenn der Name potentieller Verlaufsinteressenten nicht vorab mitgeteilt wird (siehe unten)
- AG Hamburg, Urteil vom 23.2.2006, Az: 49 C 513/05: grds. nein, aber evt. bei besonderen konkreten Umständen
- AG Bonn, Urteil vom 25.5.2005, Az: 5 C 275/04: ohne konkreten Anlass nein
- LG Frankfurt, Urteil vom 24.5.2002, Az: 2-17 S 194/01: kein generelles Besichtigungsrecht, nur bei konkretem Anlass
- Eine tendenzielle Ansicht des BGH, kann man u. U. auch aus der Entscheidung BGH, Urteil vom 15. Oktober 2008, Az: VIII ZR 321/07 ablesen, wonach den Vermieter keine Pflicht zur anlassunabhängigen Generalinspektion trifft
Ja:
- LG Tübingen, Urteil vom 21.12.2007, Az: 7 O 404/07 (Gewerberaum Mietrecht): aus Treu und Glauben § 242 BGB, insbesondere bei konkreten Anlass
- AG Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 28.2.2007, Az: 2 C 418/06: bei konkretem Anlass, sofern der Name der Kaufinteressenten mitgeteilt wird
- AG Schöneberg, Urteil vom 6.12.2006, Az: 12 C 378/06: wenn die letzte Besichtigung mehr als 2 Jahre zurückliegt
- AG Saarbrücken, Urteil vom 22.12.2004, Az: 4 C 365/04: Besichtigungsrecht in angemessenen zeitlichen Abständen, um das Objekt auf mögliche Gefahren oder verborgene Mängel hin zu untersuchen, bei älterer Wohnanlage u. U. sogar jährlich
- LG Berlin, Urteil vom 24.11.2003, Az: 67 S 254/03: alle ein bis zwei Jahre
- AG Rheine, Urteil vom 4.3.2003, Az: 4 C 668/02: bei konkretem Anlass
Zusammen gefasst und kommentiert von
Boris Mattes
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
in der Kanzlei Dr. Rommelspacher, Glaser, Dr. Prüß & Partner
Eywiesenstraße 6, 88212 Ravensburg
Telefon: 0751 36331-0
Telefax: 0751 36331-33
Rechtsanwalt in Ravensburg
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