Fotografien von Belegen zulässig
In die Belege zur Nebenkostenabrechnung hat der Mieter bekanntlich ein Einsichtsrecht, aber darf er Kopien anfertigen? Nachdem zahlreiche Gerichte davon ausgehen, dass der Mieter gegen den Vermieter keinen Anspruch auf Überlassung von Kopien hat, wird im Umkehrschluss ebenfalls davon ausgegangen, dass der Mieter sich bei seiner Einsichtnahme aber selbst Aufzeichnungen und ggf. Kopien von den Belegn fertigen darf. Doch wie sieht es mit Fotografien aus? Schließlich hat fast jeder heute eine Digitalkamera. Mit dieser Frage beschäftigte sich auch das Amtsgericht München und bejahte das Recht des Mieters von den Belegen auch Fotografien zu fertigen, denn diese seien nichts anderes als eine zeitgemäße Form der Ablichtung/Kopie (AG München NJW 2010, 78).
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