Kaution Nebenkosten Betriebskosten Nachzahlung
Darf der Vermieter von der Kaution einen Teil einbehalten, weil über die Nebenkosten noch nicht abgerechnet wurde?
JA, im Regelfall darf er das.
AG Köln WuM 2004, 609
Nach Beendigung des Mietverhältnisses kann der Vermieter, sofern über die Nebenkosten noch nicht abschließend abgerechnet ist, jedenfalls einen Betrag in Höhe einer monatlichen Vorauszahlung zurückbehalten und von der auszuzahlenden Kaution in Abzug bringen.
(Leitsatz von Anwalt-Mietrecht.de)
Zur selben Problematik führte der BGH bereits aus:
BGH, Urteil vom 18.01.2006, Az: VIII ZR 71/05
Grundsätzlich sichert die Mietkaution alle Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis und dessen Abwicklung, selbst wenn diese noch nicht fällig sind (vgl. BGH NJW 1972, 721 ff.). Dieser umfassende Sicherungszweck erstreckt sich deshalb auch auf Nachforderungen aus einer noch zu erstellenden Nebenkostenabrechnung für den Abrechnungszeitraum bis zur Beendigung des Mietverhältnisses. Einen angemessenen Teil der Mietkaution darf der Vermieter deshalb bis zum Ablauf der Abrechnungsfrist einbehalten, wenn eine Nachforderung zu erwarten ist.
(Leitsatz von Anwalt-Mietrecht.de)
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