kein Übergang des Kündigungsrechts auf den Erwerber
BGH, Urteil 27.11.2009, Az: LwZR 12/08
- Urteil des Senats für Landwirtschaftssachen -
Leitsatz von Anwalt-Mietrecht.de (08.01.2010):
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Wird ein rechtsgeschäftlicher Erwerber, der erst nach der Beendigung des Nießbrauchs Eigentümer, so geht ohne besondere Vereinbarung das Kündigungsrecht des § 1056 Abs. 2 Satz 1 BGB nicht auf diesen über, weil das Gesetz zwischen dem Eigentümer zur Zeit der Beendigung des Nießbrauchs und einem späteren Erwerber unterscheidet.
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