Mieterhöhung vorbehaltlose Zahlung
Das eine Mieterhöhung durch vorbehaltlose Zahlung angenommen werden kann, ist ein alter Hut.
Das Amtsgericht Berlin Mitte entschied jetzt aber, dass eine vorbehaltslose Zahlung einer erhöhten Miete auch dann als Zustimmung gewertet werden kann, selbst wenn der Mieter zuvor der Mieterhöhung ausdrücklich widersprochen hat.
Allerdings muss natürlich ein gewisses Zeitmoment für das konkludente Handeln vorliegen: in diesem Fall zahlte der Mieter über fünf Monate hinweg die erhöhte Miete, nachdem es zu einer Vereinbarung über eine Mängelbeseitigung gekommen war.
AG Berlin-Mitte, Urteil v. 27.01.2009, Az. 2 C 160/08
- Stimmt der Mieter einem Mieterhöhungsverlangen des Vermieters ausdrücklich nicht zu, zahlt aber gleichwohl über einen Zeitraum von fünf Monaten die erhöhte Miete, so gilt die Mieterhöhung durch die vorbehaltlose Zahlung als akzeptiert. (Leitsatz von Anwalt-Mietrecht.de, 24.09.2009)
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