Farbwahl und Tapeten bei Schönheitsreparaturen
- Eine Formularklausel, wonach Schönheitsreparaturen in neutralen, deckenden, hellen Farben und Tapeten auszuführen sind, ist unwirksam mit der Folge, daß der Mieter keine Schönheitsreparaturen schuldet.
Aus den Gründen:
"Die Unwirksamkeit der Überbürdung der Schönheitsreparaturen auf die Mieterin ergibt sich hier aber daraus, dass ihr zugleich die Pflicht auferlegt worden ist, die Ausführung in "neutralen, deckenden, hellen Farben und Tapeten" vorzunehmen. Durch eine Klausel, die dem Mieter die Gestaltung der Räume in einem bestimmten Farbton vorschreibt, wird unzulässigerweise in seinen Ermessensspielraum bezüglich der Gestaltung seiner Wohnung, also seines intimen Lebensbereichs, eingeschritten. Eine solche Regelung steht außerdem einer unzulässigen Endrenovierungsklausel gleich. Denn der Mieter, der eine vom Vermieter als grell angesehene Farbgebung wählt, muss spätestens bei Rückgabe der Wohnung eine Renovierung mit Farben vornehmen, die der Vermieter als neutral bewertet. [...].
Die Regelung ist überdies ebenso unbestimmt wie die vom Bundesgerichtshof in der Entscheidung vom 28. März 2007 (VIII ZR 199/06, GE 2007, 717 = WuM 2007, 259) beanstandete Regelung, wonach der Mieter nur mit Zustimmung des Vermieters von der bisherigen Ausführungsart abweichen darf. Denn es ist schon fraglich, was unter einer "neutralen" Farbe zu verstehen ist. Wände in zartem Lindgrün oder Hellblau können je nach persönlicher Vorliebe als passend bzw. neutral oder als unangemessen bzw. auffallend empfunden werden. Ob die Ausführung des Putzes in der zunehmend beliebteren Wischtechnik gestattet ist oder nicht, erschließt sich anhand einer solchen Regelung auch nicht. Die beiden Renovierungsklauseln - die generelle Abwälzung und die Farbwahlklausel - führen insgesamt zu einer unangemessenen Benachteiligung der Klägerin. Würde die Farbwahlklausel gestrichen, so würde dies zu einer inhaltlichen Veränderung der generellen Regelung führen und somit eine unzulässige geltungserhaltende Reduktion darstellen."
Die Tendenz ist der Rechtsprechung ist somit klar: nahezu alle Einschränkungen zu Formularklauseln, die in unzulässiger Weise in den Ermessensspielraum des Mieters bezüglich der Gestaltung seiner Wohnung eingreifen, sind unwirksam. Die interessante Frage wird jedoch sein, ob der BGH sich (und damit den Vermietern) dennoch bei einer der folgenden Entscheidungen eine gewisse Billigkeitskontrolle vorbehalten wird, zum Beispiel in der Form dass "unzumutbare Farben" den Vermieter derart beeinträchtigen, dass dennoch eine Einschränkung statt finden wird; und sei es im Zweifel auch aus Treu und Glauben nach § 242 BGB. Es wäre nicht das erste Mal....
Zusammen gefasst und kommentiert von
Boris Mattes
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
in der Kanzlei Dr. Rommelspacher, Glaser, Dr. Prüß & Partner
Eywiesenstraße 6, 88212 Ravensburg
Telefon: 0751 36331-0
Telefax: 0751 36331-33
Rechtsanwalt in Ravensburg
| Farbwahl und Tapeten bei Schönheitsreparaturen | LG Berlin, Urteil v. 25.6.2007, Az: 62 S 341/06 = Grundeigentum 2007, 1125Eine Formularklausel, wonach Schönheitsreparaturen in neutralen, deckenden, hellen Farben und Tapeten auszuführen sind, ist... ›› mehr |
| keine Änderung der Nebenkosten Abrechnung nach Fristablauf mehr möglich | Hat der Vermieter innerhalb der Frist des § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB eine Nebenkostenabrechnung erteilt, so ist er an diese nach Fristablauf gebunden und kann weder eine höhere Nachforderung durch eine... ›› mehr |
| Parkett: Schönheitsreparaturen beim Auszug? | AG Münster, Urteil vom 28.06.2002, Az: 3 C 1206/02 Der Mieter ist nicht verpflichtet beim Auszug das Parkett der Wohnungen zu reinigen oder abzuschleifen oder neu mit Ölwachs oder sonst versiegeln zu... ›› mehr |
| Deckenbemalung Wischtechnik | AG Schöneberg, Urteil vom 06.09.2007, Az: 106 C 332/06 Ein mehrfarbiger Anstrich in weiß und terracotta Wischtechnik beim Auszug aus der Mietswohnung mus der Vermieter nicht akzeptieren. Wird der... ›› mehr |
| Und nochmals: kein Farbwahl-Diktat während der Mietzeit | BGH, Urteil vom 18. Februar 2009, Az: VIII ZR 166/08Die Formulierung innerhalb einer Schönheitsreparaturenklausel nach der das „Streichen […] innerhalb der Mieträume in neutralen... ›› mehr |
| Besichtigungsrecht des Vermieters ohne konkreten Anlass | Besteht ein Besichtigungsrecht des Vermieters für die vermieteten Räume auch ohne konkreten Anlass?Nein:LG München, Beschluss vom 21.7.2008, Az: 12 S 1118/08AG Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom... ›› mehr |
| Verrechnung der Kaution durch den Vermieter | Zwischen den Instanzgerichten streitig und bislang nicht höchstrichterlich durch den BGH geklärt ist die Frage, ob nach Beendigung des Mietverhältnisses der Vermieter die Sicherheit ohne weiteres... ›› mehr |
| Mietrecht: Beleidigungen und Gewalt durch Mieter und die Möglichkeiten einer Kündigung durch den Vermieter | Vermieter und weitere Mieter in einem Mehrfamilienwohnhaus müssen nicht tolerieren, wenn einzelne Mieter andere Personen - egal ob Vermieter, Mietmieter oder Dritte - belästigen, beschimpfen oder gar... ›› mehr |
| Der Außenanstrich ist Vermieter-Sache | Zusammen gefasst und kommentiert von Boris Mattes Rechtsanwalt & Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht in der Kanzlei Dr. Rommelspacher, Glaser, Dr. Prüß & Partner Eywiesenstraße... ›› mehr |
| Mietschuldenfreiheitsbescheinigung | Mietschuldenfreiheitsbescheinigung - Was ist denn das nun wieder? Immer wieder stehen Mieter vor dem Problem, dass der neue Vermieter - mehr oder weniger rechtlich zulässig - viele Fragen stellt... ›› mehr |






