Was versteht man unter "Mietraumfläche"
BGH, Urteil 21.10.2009, Az: VIII ZR 244/08
Leitsatz von Anwalt-Mietrecht.de (08.01.2010):
Der Begriff der „Mietraumfläche“ ist weder legal definiert, noch besteht ein allgemeiner und eindeutiger Sprachgebrauch.
Im Rahmen der Verwendung des Begriffs der „Mietraumfläche“ in einem Formularmietvertrag ist deshalb nach der Regel des § 305c Abs. 2 BGB im Zweifel die für den Verwendungsgegner (hier den Mieter) günstigste Auslegung anzunehmen. Im Rahmen einer Mietminderung wegen Flächenabweichung ist deshalb aus Mietersicht unter dem Begriff der „Mietraumfläche“ die Wohnfläche zu verstehen.
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