Wohnraummietrecht
aktuelles aus der Rechtsprechung zum Wohnraum Mietrecht:
Voraussetzungen einer außerordentlichen fristlosen Mieterkündigung wegen erheblicher Gesundheitsgefährdung
Die außerordentliche fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum wegen erheblicher Gesundheitsgefährdung nach § 543 Abs. 1, § 569 Abs. 1 BGB ist grundsätzlich erst zulässig, wenn der Mieter dem Vermieter zuvor gemäß § 543 Abs. 3 Satz 1 BGB eine angemessene Abhilfefrist gesetzt oder eine Abmahnung erteilt hat.
BGH, Urteil vom 18.4.2007, Az: VIII ZR 182/06 (NJW 2007, 2177 ff)
Nach dem Einbau von isolierverglasten Fenstern muss der Vermieter seinen Mieter sachgerecht und präzise auf die neuen Anforderungen an dessen Heiz- und Lüftungsverhalten aufgrund des nunmehr veränderten Raumklimas hinweisen (LG München NZM 2007, 642).
Praxistipp für Vermieter: Vermieter sollten - schon im Hinblick auf die Beweisbarkeit im Prozess - solch eine Belehrung schriftlich vornehmen oder das Gespräch unter Zeugen führen.
Keine Pflicht des Mieters zur Schimmelvermeidung seine Möbel mit ausreichendem Wandabstand aufzustellen (LG Mannheim NJW 2007, 2499).






