Einsichtnahme in die Beschlusssammlung
LG München, Beschluss vom 06.02.2008, Az: 1 T 22613/07
Eine vorsorgliche Beschlussanfechtung sämtlicher Beschlüsse einer Eigentümerversammlung bei nicht rechtzeitiger Übersendung des Protokolls führt nach neuem WEG-Recht regelmäßig nicht mehr zu einer kostenmäßigen Privilegierung des Klägers, weil dieser durch Einsichtnahme in die Beschlusssammlung Kenntnis von den gefassten Beschlüssen erlangen kann.
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| OLG Düsseldorf(Az.: 1 – 3 Wx77/08): Ein Wohnungseigentümer kann nicht zu einer aktiven Mitarbeit in der Wohnungseigentümergemeinschaft gezwungen werden. | ...zum vollständigen Artikel von Rechtsanwalt Maximilian A. Müller gelangen Sie auf unserer Partner-Seiten Wohnungseigentumsrecht.de ›› mehr |
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