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Anlage der Kaution 


BGH, Urteil vom 11.03.2009, Az: VIII ZR 184/08

 

amtlicher Leitsatz des BGH:

  • Den Zwangsverwalter einer Mietwohnung trifft auch die Pflicht des Vermieters zur Anlage einer vom Mieter als Sicherheit geleisteten Geldsumme bei einem Kreditinsti-tut; dies gilt auch dann, wenn der Vermieter die Kaution nicht an den Zwangsverwal-ter ausgefolgt hat (im Anschluss an BGH, Urteil vom 9. März 2005 - VIII ZR 330/03, NZM 2005, 596).

Quelle: BGH; die Entscheidung ist im Volltext hier veröffentlicht: BGH, Urteil vom 11. März 2009 - VIII ZR 184/08

Aktuelles:

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